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Befreiung: gesetzlicher Aspekt
Mit unserer Library, bekommen Sie, in der Beilage, die Lizenz für alle die fällige Rechte: a) zu den phonographische Produzenten für die Benutzung der phonographischen eingeschrieben Träger (Art. 72 und 73 Gesetze); Der Artikel 73, erste Paragraph, wiederholt das Recht zum Lohn für die Produzenten und die beschriebene Artisten oder Ausführenden. Der Artikel sagt dass der Produzent der phonographischen Platte oder eines anderen gleichartigen Apparats, der reproduziert Tone oder Stimmen, und die beschriebene Vortragende und Ausführende, die haben das Interpretation gemacht oder die Vortrag registriert oder reproduziert auf solchen Apparat, haben Recht zum Lohn für die Benutzung, mit Erwerbszweck, der Platte oder des solchen Apparats durch die Diffusion, die Filmkunst, das Fernsehen, die öffentliche Tanzfesten, die öffentlichen Betriebe und jeden anderen Gelegenheiten von irgendeiner allgemeinen Benutzung, unabhängig von dem Ansatzrecht, der Befrachtung und der Leihgabe von seiner Zuständigkeit. Die Ausübung dieses Rechts ist zuständige zum Produzent, der teilt den Lohn mit den beschriebenen Artisten und den interessierten Ausführenden. Die beschriebene Artisten oder die Ausführenden und der Produzent des Phonogramms haben Recht zu einer angemessenen Belohnung auch wenn die Benutzung ist ohne Erwerbszweck, sehen Sie die vorherigen Artikeln (Art. 73). Die Benutzung, die nicht von Antragstellern autorisiert ist, ist von der Gesetz mit Strafen von 2500,00€ bis 15000,00€ und der Haft von 3 Monaten bis 3 Jahren verfolgt (Art. 171 633/41). |